1. Gegenstand der Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt für ein Fotoshooting an dem im Formular festgelegten Tag.
Durch diese Vereinbarung kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for prints/ Time for CD‘s) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf. Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen. Anfallende Kosten für zB. Anmietung eines Fotostudios werden geteilt.
Das Model verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Für Kleidungs- Aufnahmen, werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht. Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Partei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
2. Veröffentlichungsrecht
Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard,…) in unveränderter Form in jeglichen Medien zu verwenden.
Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Raw Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen und werden nicht übermittelt.
Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen oder auszustellen.
3. Persönlichkeitsrechte; Namensnennung
Der Fotograf verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.
4. Bei Veröffentlichung des Bildmaterials gelten folgende Vereinbarungen:
Namensnennung des Models durch den Fotografen wird im Formular festgelegt
der Name des Fotografen (Baldy.Pictures) ist durch das Model, wenn technisch möglich, zu nennen.
FACEBOOK: BALDY.PICTURES
INSTAGRAM: #BALDYPICTURES, @BALDY.PICTURES
SONSTIGES: HTTPS://BALDY.PICTURES
5. Honorar
Das Model erhält als Honorar für die Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls vom Fotograf bearbeitet wurden.
Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für Eigenwerbung wie Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, dem eigenen Internetauftritt, Sedcards etc. frei und kostenlos verwendet werden.
Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
6. Begleitpersonen
Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Aufnahmen in keinster Weise stören darf, wofür das Model einzustehen hat.
7. Haftung für mitgebrachte Utensilien
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände des Models wird keine Haftung seitens des Fotografen übernommen.
8. Haftung durch Missbrauch der Fotos
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Bilder die fremd kopiert bzw. geteilt wurden (z.B. auf Medien wie Facebook, Google +).
9. Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Das Model bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es volljährig und voll geschäftsfähig ist.
10. Nachträglicher Widerruf
Bei einem nachträglichen Widerruf der Veröffentlichungsrechte verpflichtet sich das Model dem Fotografen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro zu bezahlen.